Behinderung und Ausweis

25.08.2020

Für Menschen mit Behinderung bieten verschiedenste Vorschriften in Gesetzen, Erlassen, Satzungen, Tarifen und so weiter eine Reihe von Rechten und Pflichten. Oft können diese aber nur dann genutzt werden, wenn Betroffene die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachweisen.

Schwerbehinderung

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit hat eine Broschüre verfasst, in der fast alle aufgeführten gesetzlichen Regelungen mit Stand 01. Januar 2018 (Inkrafttreten 2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes) enthalten sind. Abweichungen sind besonders kenntlich gemacht

Diese Broschüre will aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird und wie der Mensch mit Behinderung am Verfahren mitwirken kann. Grundlage für alle Begutachtungen nach dem Schwerbehindertenrecht ist die Versorgungsmedizin-Verordnung-VersMedV.

Inhalt:

  • Anträge
  • Verfahren bei den Kreisen und kreisfreien Städten
  • Merkmale für Nachteilsausgleiche
  • GdB-Tabelle

Download Broschüre

Weitere Artikel im Bereich ""
20.04.2021
Neue Leitung des VBE-Referats Schwerbehindertenvertretung

Seit dem 29. Januar 2021

20.12.2020
Schwerbehinderung? Basiswissen für Lehrkräfte

Überblick über die wichtigsten schwerbehinderungsrelevanten Regelungen für im Schulbereich des Landes NRW beschäftigte Lehrkräfte

28.02.2018
Interessenvertretung behinderter Menschen

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten Menschen.

Grafik: © VBE NRW
Ihre Qualifizierung vor Ort

Termine, Orte und Anmeldung

Grafik: KirschKürmann
Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


URL dieses Artikels:
http://www.vbe-nrw.de/menu_id/270/content_id/5383.html

VBE-Bezirksverbände

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

copyright © 2001 - 2019 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW