21. Maskenpflicht in NRW ab dem 27.04.2020

Ab dem 27. April 2020 besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht, im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine so genannte Alltagsmaske zu tragen. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Das wichtigste Mittel zur Begrenzung des Corona-Virus bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln.

Grafik: © VBE NRW
Ihre Qualifizierung vor Ort

Termine, Orte und Anmeldung

Grafik: KirschKürmann
Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


URL dieses Artikels:
http://www.vbe-nrw.de/menu_id/712/content_id/5758.html

VBE-Bezirksverbände

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

copyright © 2001 - 2019 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW